Wir lassen Sie nicht allein
Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet oft eine schmerzliche Verlusterfahrung und tiefe Trauer, welche Ihnen niemand abnehmen kann. Deshalb sollten Sie sich im Trauerfall an ein Bestattungshaus Ihres Vertrauens wenden, um in diesen schweren Zeiten schnelle und professionelle Hilfe zu erhalten. Dies ist eine ganz persönliche Entscheidung. Allein Ihre Wünsche und Vorstellungen sollten dabei maßgebend sein. In unsrem Bestattungshaus können Sie alle Fragen zum Thema der Bestattung offen und vertrauensvoll erörtern.
Informieren Sie sich bei uns, wie wir Ihnen helfen können.
Unterhalb finden Sie im Trauerfall wichtige Informationen.
Ihre Familie Baeck
Wichtige Informationen
Wenn ein nahestehender Angehöriger verstirbt, stehen die Hinterbliebenen oft unter Schock. Erst jetzt wird vielen bewusst, wie schwer es ist damit umzugehen. Zuverlässige und professionelle Hilfe kann jetzt wertvoll sein. In diesem Fall können wir die Behördengänge für Sie besorgen und wichtige Formalitäten erledigen. Dies können Folgende sein:
- Der Leichenschauschein oder Totenschein muss vom Arzt ausgestellt werden.
- Der Verstorbene muss polizeilich abgemeldet werden.
- Beim zuständigen Standesamt müssen die Sterbeurkunden besorgt werden.
- Der Verstorbene muss in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden.
- Die Krankenkasse muss informiert und ggf. die Fortsetzung des Versicherungsschutzes beantragt werden.
- Die Rentenstelle muss benachrichtigt und eventuell Vorschusszahlung und Hinterbliebenenrente beantragt werden.
- Die Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung muss benachrichtigt werden.
- Gegebenenfalls muss ein Erbschein beim Notar oder Amtsgericht beantragt werden.
- Die kontoführende Bank des Verstorbenen muss informiert werden.
- Die Wohnung und die Versorgerbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Telefon, TV, Zeitung) müssen ggf. gekündigt werden.
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden müssen gekündigt werden.
- Die Ausgestaltung der Trauerfeier muss abgestimmt werden.
- Die Grabmalsgestaltung muss mit dem Steinmetz besprochen werden.
Folgende Dokumente werden für die Bearbeitung Ihres Sterbefalles durch unser Bestattungshaus benötigt. Sollten Sie nicht alle erforderlichen Dokumente verfügbar haben, sind wir Ihnen gern bei der Neubeschaffung behilflich. Die angegebenen Dokumente werden von uns im Original benötigt. Diese bekommen Sie nach der Bearbeitung umgehend zurück.
- vom Arzt ausgefüllte Leichenschauschein(e) / Totenschein(e)
- eventl. Todesanzeige und Abholschein vom Krankenhaus
- Personalausweis / Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde / Familienbuch, wenn verheiratet
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn geschieden
- Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn verwitwet
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentenausweis / Mitteilung der letzten Rentenanpassung
- Grabstättenausweis, wenn vorhanden
- Sterbegeld- / Lebensversicherungspolicen, wenn vorhanden
- Bestattungsvorsorgevertrag, wenn vorhanden